Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Enthält den IdentitaetsPrueferauf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)
Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat
Weitere Informationen zum Antrag:
Die Bundesartenschutzordnung schreibt vor, dass die Haltung und die Verlegung des regelmäßigen Standorts besonders geschützter Tierarten unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Zuständig für den Bereich des Landkreises Schweinfurt ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Schweinfurt.
Auszug § 7 Abs.2 Bundesartenschutzverordnung
„Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.“
Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen diese Meldepflicht ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Das Landratsamt Schweinfurt wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird.
Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt.
Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.
Hinweis:
Der betroffene Kontakt (Organisation / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert.
Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vorteil:
Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID Postfach erfolgt.
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Login ELSTER" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Konto / Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im ELSTER-Konto / Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.
Vorteil
Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein ELSTER Postfach erfolgt.
Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars.
Nachteil:
Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Post) erfolgt.
Bitte wählen Sie die Art der Meldung aus, um spezifische Angaben zu machen.
Sie können bis zu zehn Tiere über dieses Formular übermitteln. Nutzen Sie das grüne Plus-Symbol am Ende der Formularseite, um weitere Einträge zu erstellen.
Bitte geben Sie den deutschen Namen an.
Bitte geben Sie den wissenschaftlichen Namen an.
Bitten geben Sie das Geburtsdatum des Tieres an
Bitte geben Sie die abweichende Adresse im Folgenden an.
Kennzeichnung der Tiere:
Vögel werden durch Ring oder Transponder gekennzeichnet, Reptilien durch Transponder oder Fotodokumentation.
Kennzeichnungspflichtige Schildkröten (Testudo hermanni, Testudo graeca, Testudo marginata, Testudo kleinmanni, Geochelone radiata) Eine Fotodokumentation kann nur akzeptiert werden, wenn die Veränderungen der Individualmerkmale lückenlos dokumentiert werden. Dazu sind bei juvenilen Tieren (Jungtiere) jährlich und bei adulten Tieren (Alttiere) ab 500 g alle fünf Jahre scharfe Farbfotos des Bauch- und Rückenpanzers anzufertigen. Ab 500 g kann die Schildkröte auch mit einem Transponder (eingepflanzter Mikrochip) versehen werden. Die Transpondernummer ist dann der Behörde mitzuteilen.
Kennzeichnungspflichtige Schlangen (Acrantophis dumerili, Acrantophis madagascariensis und Sanzinia madagascariensis) Hier ist die linke und rechte Kopfseite, der Unterkiefer, die Kopfoberseite sowie die Oberseite der ersten fünf bis acht Fleckenmuster in ausreichender Schärfe zu fotografieren.
Herkunftsnachweis
Es müssen folgende Angaben enthalten sein: Art des Tieres (deutsch und wissenschaftlich), Anzahl, Alter, Geschlecht, Kennzeichnung, Elterntiere, Name und Anschrift des Züchters sowie Anschrift von Käufer und Verkäufer. Die Belege müssen unterschrieben und mit Datum versehen sein.
Bitte laden Sie die entsprechenden Nachweise im Folgenden hoch.
Sie können sich eine Kopie Ihrer Angaben nach dem Absenden herunterladen.
Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.