Das Landratsamt Schweinfurt verarbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten und beachtet dabei die Bestimungen des Bayer. Datenschutzgesetzes (BayDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Ihre Daten werden ausschließlich für die Zwecke verwendet, für die sie erhoben wurden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie der Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite entnehmen (https://www.landkreis-schweinfurt.de/datenschutz/) . Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
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Härteregelung bei den Abfallgebühren im Landkreis Schweinfurt
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Das Kassenzeichen finden Sie auf dem Müllgebührenbescheid
Einen Vordruck für die Besätitung des Hausarztes können Sie hier herunterladen:
zum Vordruck Bestätigung des Hausarztes
Laden Sie die unterzeichnete Bestätigung des Hausarztes hier hoch (Foto oder Scan der Bestätigung):*
Falls Antragsteller nicht selbst betroffen ist: Die in der Bestätigung des Hausarztes genannte Person lebt bei mir im Haushalt.
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Tonnennummer
Die Tonnennummer steht auf einem weißem Aufkleber seitlich an der Tonne.
Wichtige Hinweise: