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Veterinäramt (SG 32)

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Meldung als Lebensmittelunternehmer nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen zur Meldung und erforderlicher Anlagen

Weitere Informationen zur Meldung:

 

Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten.


Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.


Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.

Datenschutzhinweise

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Organisation / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Anmeldung

BayernID

Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorteil: 

  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt mit der BayernID rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.
  • Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürger-/ Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID Postfach erfolgt.

Elster

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Login ELSTER" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Konto / Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im ELSTER-Konto / Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

 

Vorteil

  • Die Kommunikation und Zustellung von Bescheiden erfolgt mit ELSTER rein digital in Ihr ELSTER Postfach.
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein ELSTER Postfach erfolgt.

Ohne Anmeldung

Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars.

 

Nachteil: 

  • Manuelle Eingabe Ihrer Kontaktdaten
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (telefonisch/postalisch).

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Post) erfolgt.

Informationen Antragsteller

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