Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern bzw. das Zutagefördern von Grundwasser, stellt Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Solche Gewässerbenutzungen bedürfen gemäß § 8 WHG einer wasserrechtlichen Erlaubnis die nach § 10 WHG i. V. m. Art 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) als beschränkte Erlaubnis erteilt werden kann.
Die Erlaubnis wird befristet erteilt und mit Nebenbestimmungen versehen.
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Enthält den IdentitaetsPrueferauf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)
Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat
Weitere Informationen zum Antrag:
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
zusätzlich bei Grundwasserentnahmen
Das Landratsamt Schweinfurt wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird. Insbesondere ist dies dann der Fall sein, wenn die Vorprüfung ergeben sollte, dass die Erstellung eine Umweltverträglichkeitsstudie gefordert werden muss.
Dieser Antrag ersetzt nicht die evtl. erforderliche Brunnenbohranzeige
Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt.
Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.
Hinweis:
Der betroffene Kontakt (Organisation / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert.
Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vorteil:
Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID Postfach erfolgt.
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Login ELSTER" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Konto / Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im ELSTER-Konto / Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.
Vorteil
Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein ELSTER Postfach erfolgt.
Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars.
Nachteil:
Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Post) erfolgt.
Bitte übernehmen Sie die Nummer aus der Liste der Entnahmestellen
Bitte geben Sie alle Fruchtarten an, z.B.:
Äpfel
Birnen
Wein
Das Landratsamt Schweinfurt wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird. Insbesondere ist dies dann der Fall, wenn die Vorprüfung ergeben sollte, dass die Erstellung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang des Verfahrens.
Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.