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Wasserrecht (42.3)

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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG)

Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern bzw. das Zutagefördern von Grundwasser, stellt Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Solche Gewässerbenutzungen bedürfen gemäß § 8 WHG einer wasserrechtlichen Erlaubnis die nach § 10 WHG i. V. m. Art 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) als beschränkte Erlaubnis erteilt werden kann.

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und mit Nebenbestimmungen versehen.

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen zum Antrag und erforderlicher Anlagen

Weitere Informationen zum Antrag:

 

  • Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern bzw. das Zutagefördern von Grundwasser, stellt Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Solche Gewässerbenutzungen bedürfen gemäß § 8 WHG einer wasserrechtlichen Erlaubnis die nach § 10 WHG i. V. m. Art 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) als beschränkte Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Die Erlaubnis wird befristet erteilt und mit Nebenbestimmungen versehen.

 

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

 

  • Übersichtslageplan
  • Detaillageplan mit Einzeichnung der Wasserentnahmestelle(n)
  • Detaillageplan mit Kennzeichnung der zu beregnenden Flächen
  • Technische Daten der Entnahmepumpe und der Beregnungsanlage

zusätzlich bei Grundwasserentnahmen

  • Brunnenausbauplan mit Bohrbericht, Grundwasserstandsmessungen während des Baues und Schichtenverzeichnis
  • Nachweis der Brunnenergiebigkeit (Pumpversuchsprotokolle und Diagramme)
  • Brunnenzeichnung mit geologischem Profil sowie zeichnerischen Darstellung des Brunnenkopfes

Das Landratsamt Schweinfurt wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird. Insbesondere ist dies dann der Fall sein, wenn die Vorprüfung ergeben sollte, dass die Erstellung eine Umweltverträglichkeitsstudie gefordert werden muss.

 

Dieser Antrag ersetzt nicht die evtl. erforderliche Brunnenbohranzeige

Datenschutzhinweise

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Organisation / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Anmeldung

BayernID

Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorteil: 

  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt mit der BayernID rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.
  • Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürger-/ Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID Postfach erfolgt.

Elster

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Login ELSTER" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Konto / Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im ELSTER-Konto / Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

 

Vorteil

  • Die Kommunikation und Zustellung von Bescheiden erfolgt mit ELSTER rein digital in Ihr ELSTER Postfach.
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein ELSTER Postfach erfolgt.

Ohne Anmeldung

Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars.

 

Nachteil: 

  • Manuelle Eingabe Ihrer Kontaktdaten
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (telefonisch/postalisch).

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Post) erfolgt.

Informationen Antragsteller

Ihre Kontaktdaten

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Was möchten Sie beantragen?

Angaben zu den Entnahme- bzw. Brunnenstandorten

Angaben zur benötigten Wasserentnahmemenge

Grundstücke die bewässert werden sollen
Grundstück
Gewässerbenutzung

Anlagen zum Antrag

Allgemeine Anlagen

zusätzlich bei Grundwasserentnahmen


Das Landratsamt Schweinfurt wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird. Insbesondere ist dies dann der Fall, wenn die Vorprüfung ergeben sollte, dass die Erstellung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert.

Wie geht's weiter?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang des Verfahrens.

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

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