Logo Landratsamt Schweinfurt

Wasserrecht (42.3)

Mo 08:00 - 12:00 
Di 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mi 08:00 - 12:00
Do 08:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Fr 08:00 - 12:00

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Wasser-Wasserwärmepumpe - gem. § 10 WHG, i. V. m. Art. 15 BayWG  i. V. m. Art. 70 BayWG

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen zum Antrag und erforderlicher Anlagen

Hinweis:

In Wasserschutzgebieten und auf im Altlastenkataster eingetragene Flächen sind Grundwasserwärmepumpen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Notwendige Unterlagen:

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Übersichtslageplan im Maßstab 1:10.000 o. 1:25.000

  • Lageplan im Maßstab 1:2.500 oder 1:1.000 (mit Eintrag der Standorte der Brunnen)

  • Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) für Anlagen bis max. 50 KJ/s

  • Bohrprofil und Ausbauplände Förderbrunnen und Schluckbrunnen

  • Berichte Pumpversuch Entnahmebrunnen und Nachweis Sickervermögen Schluckbrunnen

Datenschutzhinweise

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt. Abhängig vom Antrag und den örtlichen Gegebenheiten werden die Daten an das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Organisation / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Anmeldung

BayernID

Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorteil: 

  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt mit der BayernID rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.
  • Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürger-/ Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID Postfach erfolgt.

Elster

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Login ELSTER" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Konto / Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im ELSTER-Konto / Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

 

Vorteil

  • Die Kommunikation und Zustellung von Bescheiden erfolgt mit ELSTER rein digital in Ihr ELSTER Postfach.
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein ELSTER Postfach erfolgt.

Ohne Anmeldung

Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars.

 

Nachteil: 

  • Manuelle Eingabe Ihrer Kontaktdaten
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (telefonisch/postalisch).

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Post) erfolgt.

Informationen Antragsteller

Ihre Kontaktdaten

Organisationsbezogene Daten
Antragsteller / Betreiber

Weitere Angaben

Angaben zum Ort der Grundwasserbenutzungen

1. Grundwasserentnahme

2. Einleitung in das Grundwasser

3. Beschreibung Wärmepumpe

Hinweis:

Hinweis: Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Hinweis:

Die Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten ist durch viele Schutzgebietsverordnungen verboten. Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft und ggf. durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Hinweis:

Bei einem im Altlastenkataster eingetragenen Grundstück muss eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgen (nicht durch einen Privaten Sachverständigen). Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft werden.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Angaben zum Verwendungszweck

Weitere Angaben

Anlagen

Wenn die Anlage nicht durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft begutachtet wird, kontaktieren Sie bitte den Arbeitsbereich Wasserrecht.

 

Telefon: 09721 55 575

E-Mail: wasserrecht@lrasw.de

 

Wie geht's weiter?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca.  4 Wochen.

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

Möchten Sie noch etwas hinzufügen?