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Wasserrecht (42.3)

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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbringen von Erdwärmesonden in das Grundwasser gem. § 10 WHV i.V.m. Art. 15 BayWG

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen zum Antrag und erforderlicher Anlagen

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Gutachten eines privaten Sachverständigen/einer privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)
  • Übersichtslageplan M 1 : 25.000
  • Flurkarte M 1 : 1.000 bzw. 1 : 5.000 mit Flurnummer, Gemarkung und Lage der Bohrpunkte sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf der Haupt- und Sammelleitungen
  • Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtenprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse (einschl. Datenquelle) nach DIN 4022 und 4023
  • Zeichnerischer Ausbauvorschlag der Erdwärmesonden mit Maß- und Materialangaben
  • Bescheinigung nach DVGW W 120-2 bzw. "Gütesiegel für Erdwärmesonden - Bohrfirmen"
  • Nachweis über Unbedenklichkeit der Soleflüssigkeit (max. WGK 1 mit Fußnote 14)
  • Bei Verpressen der Sonden mittels Fertigmischungen: Unbedenklichkeitserklärung des Produkts

Datenschutzhinweise

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Organisation / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Anmeldung

BayernID

Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorteil: 

  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt mit der BayernID rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.
  • Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürger-/ Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID Postfach erfolgt.

Elster

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Login ELSTER" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Konto / Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im ELSTER-Konto / Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

 

Vorteil

  • Die Kommunikation und Zustellung von Bescheiden erfolgt mit ELSTER rein digital in Ihr ELSTER Postfach.
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein ELSTER Postfach erfolgt.

Ohne Anmeldung

Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars.

 

Nachteil: 

  • Manuelle Eingabe Ihrer Kontaktdaten
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (telefonisch/postalisch).

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Post) erfolgt.

Informationen Antragsteller

Ihre Kontaktdaten

Organisationsbezogene Daten
Antragsteller / Betreiber

Weitere Angaben

Bohr- und Brunnenbaufirma
Angaben zum Fachbüro

Weitere Angaben

Anschrift der Baustelle

Hinweis:

Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Hinweis:

Die Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten ist durch viele Schutzgebietsverordnungen verboten. Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft und ggf. durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.

Hinweis:

Bei einem im Altlastenkataster eingetragenen Grundstück muss eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgen (nicht durch einen Privaten Sachverständigen). Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft werden.

Weitere Angaben

Angabe zu der/den Bohrung/en

Angabe zur Lage der Bohrung/en auf der topographischen Karte (M 1:25000)

Hinweis

Das voraussichtliche Bohrprofil mit Lage des Grundwasserspiegels muss im Nachfolgenden hochgeladen werden. Hierbei sind Angaben zur Herkunft der Daten zu machen.

Weitere Angaben

Angaben zu Sondenauslegung, -ausbau und -betrieb
Angaben zur Wärmepumpe

Weitere Angaben

Anlagen

Wenn die Anlage nicht durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft begutachtet wird, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Wasser- und Bodenschutz.

Kontaktdaten finden Sie in der Kopfzeile

Dokumentation nach Fertigstellung der Erdwärmesonde

Die Fertigstellung der Erdwärmesondenanlage muss dem Landratsamt Schweinfurt spätestens vier Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten mitgeteilt werden. Hierzu ist ein Abschlussbereicht entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis vorzulegen.

 

Der Bauherr bzw. die Bauherrin und das Bohrunternehmen verpflichten sich, nicht von den oben angegebenen Größenordnungen und Verfahrensweisen abzuweichen und garantieren, bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, um negative Beeinträchtigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers nachhaltig zu vermeiden.

 

Grundlage für die Ausführung der Arbeiten ist der "Leitfaden für die Erstellung von Erdwärmesonden", die VDI-Richtlinie 4640 "Thermische Nutzung des Untergrundes" und die einschlägigen Merkblätter des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU). Bei notwendigen Abweichungen vom Bohrprogramm, wesentlichen Abweichungen von der im Antrag angegebenen Schichtenfolge bzw. den erwarteten Grundwasserverhältnissen und bei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes wird das Landratsamt Schweinfurt und das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen unverzüglich verständigt.

 

Die Stilllegung der Erdwärmesonde/n und Nutzungsänderungen, z. B. Erhöhung der Heizleistung, Nutzung zu Kühlzwecken oder Austausch der Wärmepumpe bzw. des Kältemittels wird dem Landratsamt Schweinfurt unaufgefordert angezeigt. Bei Eigentümerwechsel gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer/die neue Eigentümerin über.

Wie geht's weiter?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

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