Weitere Informationen zum Antrag:
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ist beim Landratsamt Schweinfurt zu stellen, wenn Sie entweder
- den Hauptwohnsitz im Landkreis Schweinfurt oder
- der Ort, an dem der Beruf ausgeübt werden soll, der Landkreis Schweinfurt ist.
Der Antragsteller/in muss mindestens 25 Jahre alt sein.
Der vollständige Antrag, inkl. aller erforderlichen Unterlagen, muss bis 30.6. oder 31.12. vorliegen.
Kosten:
Gebühr für Heilpraktikererlaubnis 200,00 €
Kosten für Zustellung 3,45 €
Kosten für Schmuckurkunde 30,00 € (auf Wunsch)
Hinweis:
Bitte beachten Sie das Merkblatt des Gesundheitsamtes Würzburg.