Jeweils nur, sofern die Unterlagen nicht schon vorliegen.
Ob das Gebäude/Grundstück im festgelegten Altortbereich liegt, können Sie hier nachsehen. Für die Suche in der Karte oben links bei der „Adresssuche“ die entsprechende Adresse eingeben. Bläulich hinterlegte Grundstücke liegen im festgelegten Altortbereich.