Logo Landratsamt Schweinfurt

Kreis- und Regionalentwicklung, Kultur (SG 12.1)

Mo 08:00 - 12:00 
Di 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mi 08:00 - 12:00
Do 08:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Fr 08:00 - 12:00

Förderantrag für Umbau, Sanierung und Entsorgung

Förderantrag nach der Förderrichtlinie für Umbau, Sanierung und Entsorgung in den Altort- und Siedlungsbereichen des Landkreises Schweinfurt

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen zum Antrag und erforderlicher Anlagen

Weitere Informationen zum Antrag:

 

Voraussetzungen:

  • Das Gebäude/Grundstück liegt im festgelegten Geltungsbereich oder ist älter als 60 Jahre.
  • Das Förderobjekt befindet sich im Eigentum des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. 
  • Für das Grundstück wurde noch keine weitere Förderung durch den Landkreis Schweinfurt ausbezahlt.
  • Es wurde noch nicht mit der Maßnahme begonnen
  • Es wurde eine qualifizierte Bauberatung (siehe Leistung Innenentwicklung Erstbauberatung) oder durch die Dorferneuerung oder die Städtebauförderung in Anspruch genommen. 

Ausnahme: es handelt sich um eine Sanierung mit geringen baulich-gestalterischen Änderungen der Außenfassade oder des Gesamterscheinungsbildes.

 

 

Ablauf:

  • Nach Antragstellung prüft die zuständige Stadt-/Markt-/ Gemeindeverwaltung die Förderfähigkeit des Antrags und leitet diesen bei einem positiven Ergebnis an das Landratsamt Schweinfurt weiter.
  • Das Landratsamt Schweinfurt stellt ein Schreiben zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus. Nach Erhalt kann mit der Baumaßnahme begonnen werden.
  • Nach Abschluss der Maßnahme und innerhalb von 3 Jahren wird der Verwendungsnachweis beim Landratsamt eingereicht. 
  • Das Landratsamt prüft die Umsetzung und zahlt die Förderung aus. Erfolgt die Maßnahme nicht entsprechend der Bauberatung, kann der Landkreis den in Aussicht gestellten Zuwendungsbetrag ändern.

 

Hinweis:

Die Förderung gilt nicht für Stadt Schweinfurt und die Gemeinde Schwebheim.

 

 

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: 

  • nur für Gebäude außerhalb des Altortbereichs: Nachweis, dass Gebäude älter als 60 Jahre ist

Achtung: die Definition des „Altortes“ kann bei den Förderungen der Gemeinden teils von denen des Landkreises abweichen.

  • Beratungsprotokoll
  • Aktuelle Fotos
  • Kostenschätzung/-angebot (falls vorhanden)
  • Skizzen, Baupläne, Lageplan (falls vorhanden)

 
Das Landratsamt Schweinfurt wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird.

Datenschutzhinweise

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt.

Ihre Daten werden an Ihre zuständige Gemeinde weitergegeben.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Details finden Sie hier.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Organisation / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Zuständige Gemeinde

Bitte wählen Sie im nachfolgenden Feld die zuständige Gemeinde.

Zuständig ist die Gemeinde, in der das Förderobjekt liegt, 

Sie haben die Stadt Schweinfurt ausgewählt. Leider ist es nicht möglich, beim Landkreis Schweinfurt hierfür eine Förderung zu beantragen.

Sie haben die Gemeinde Schwebheim ausgewählt. Diese nimmt nicht am Programm teil.

Anmeldung

BayernID

Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorteil: 

  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt mit der BayernID rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.
  • Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürger-/ Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID Postfach erfolgt.

Elster

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Login ELSTER" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Konto / Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im ELSTER-Konto / Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

 

Vorteil

  • Die Kommunikation und Zustellung von Bescheiden erfolgt mit ELSTER rein digital in Ihr ELSTER Postfach.
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein ELSTER Postfach erfolgt.

Ohne Anmeldung

Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars.

 

Nachteil: 

  • Manuelle Eingabe Ihrer Kontaktdaten
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (telefonisch/postalisch).

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Post) erfolgt.

Informationen Antragsteller

Ihre Kontaktdaten

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Weitere Antragstellerinnen / Antragsteller
Anbindung enaio
Förderobjekt
Bauberatung

Ich habe/wir haben eine Bauberatung zu der geplanten Maßnahme im Rahmen der Förderrichtlinie für Erstbauberatungen durch Architektinnen und Architekten sowie Fachplanerinnen und Fachplaner in Altort- und Siedlungsbereichen bzw. mittels eines Gestaltungsleitfadens des Landkreises Schweinfurt, der Dorferneuerung, des „Werntal Dorfes“, eines Sprechtages des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) oder der Städtebauförderung wahrgenommen.

Die Bauberatung fand über das Programm "Erstbauberatung" des Landkreises statt.

Altortbereich
Erklärungen
1. Geplante Maßnahmen und damit verbundene voraussichtliche Rückbau- und Entsorgungskosten gemäß beiliegenden Angeboten von Fachfirmen oder (eigener) Kostenschätzungen:

Bitte beachten Sie: Eine Förderung für ein Vorhaben kann nur gewährt warden, wenn förderfähige Kosten in Höhe von mindestens 4.000 Euro bei Sanierungen bzw. von mindestens 5.000 Euro bei Komplettabriss und Neubau bzw. Neugestaltung der Freifläche entstehen.

2. Folgende Boni werden für die Maßnahme beantragt:
3. Für die aufgeführten Maßnahmen werden/wurden anderweitig Zuwendungen beantragt
4. Künftiges Nutzungskonzept
Erklärungen
Anlagen

Hier können Sie Ihre Anlagen hochladen

Wie geht's weiter?

Der Antrag wird zunächst an die zuständige Gemeinde gesendet. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird der Antrag an das Landratsamt Schweinfurt weitergeleitet.

Nach positiver Prüfung erhalten Sie ein Schreiben zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und können mit der Umsetzung der Baumaßnahme aus förderrechtlicher Sicht beginnen.

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

Möchten Sie noch etwas hinzufügen?