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Betreuungsstelle (SG 20)

Mo 08:00 - 12:00 
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Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer/in

Ab dem 01.01.2023 ist es notwendig, sich als Berufsbetreuuer/in bei der zuständigen Stammbehörde registrieren zu lassen.

Die Stammbehörde ist diejenige Betreuungsstelle, in deren Einzugsgebiet ein/e Betreuer/in seine/ihre Büro- oder Wohnadresse hat, hier demnach im Landkreis Schweinfurt.

Im Folgenden wird ein digitales Antragsformular zur Verfügung gestellt, mit dem Sie Ihren Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer/in stellen können. Entsprechend Ihrer Angaben werden Sie durch das Formular geführt und auf die jeweils notwendigen Unterlagen hingewiesen, die Sie direkt hochladen können.

Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Dokumente in digitaler Form bereit zu halten.

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen zum Antrag:

 

Es besteht die Möglichkeit, Unterlagen, die dem Antrag auf Registrierung beizufügen sind, direkt hochzuladen. Sie können die Unterlagen aber auch in Papierform oder per E-Mail nachreichen.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Nachweis erfolgreicher Abschluss des Studiums der Sozialpädagogik / Soziale Arbeit oder der Befähigung zum Richteramt
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Versicherungsschein der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis

 

Das Landratsamt Schweinfurt wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird.

Datenschutzhinweise

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Organisation / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier:

 

INFORMATION NACH ARTIKEL 13 UND 14

DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DS-GVO)

– REGISTRIERUNGSVERFAHREN/ ÜBERPRÜFUNG DER EIGNUNG VON BERUFSBETREUERINNEN/ BERUFSBETREUERN/ VORSCHLAG AN DAS BETREUUNGSGERICHT-

Anmeldung

BayernID

Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorteil: 

  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt mit der BayernID rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.
  • Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürger-/ Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID Postfach erfolgt.

Elster

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Login ELSTER" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Konto / Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im ELSTER-Konto / Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

 

Vorteil

  • Die Kommunikation und Zustellung von Bescheiden erfolgt mit ELSTER rein digital in Ihr ELSTER Postfach.
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein ELSTER Postfach erfolgt.

Ohne Anmeldung

Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars.

 

Nachteil: 

  • Manuelle Eingabe Ihrer Kontaktdaten
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (telefonisch/postalisch).

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Post) erfolgt.

Informationen Antragsteller

Ihre Kontaktdaten

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Angaben zur Registrierung

alles versteckt bis Nachweis der Sachkunde, wenn nein

Da Sie bereits vor dem 01.01.2020 als Berufsbetreuer/in tätig waren, ist kein Sachkundenachweis erforderlich. Legen Sie bitte einen Beschluss über eine geführte Betreuung vor dem 01.01.2020 sowie einen Beschluss über eine aktuell geführte Betreuung vor.

Mir ist bekannt, dass die vorläufige Registrierung erlischt, wenn ich den vollständigen Sachkundenachweis nicht bis spätestens zum 30.06.2025 nachgewiesen habe. (Ausnahme: Studium Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit, Befähigung zum Richteramt)

(Legen Sie bitte einen Beschluss über eine aktuell geführte Betreuung vor.)

In diesem Fall ist kein Sachkundenachweis erforderlich. Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor.

In diesem Fall gilt der Sachkundenachweis als erbracht. Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor.

Angaben zur Tätigkeit

Bürogemeinschaft mit:

Hilfskräfte:

Ich werde vertreten durch:

Erklärungen

Wie geht's weiter?

Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen wird der Betreuungsstelle eine dreimonatige Frist eingeräumt, um über Ihren Antrag zu entscheiden.  Das Ergebnis wird Ihnen mittels eines rechtsmittelfähigen Bescheids schriftlich zugestellt.

 

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

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