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Gesundheitsamt (SG 22)

Mo 08:00 - 12:00 
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Mi 08:00 - 12:00
Do 08:00 - 12:00
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Fr 08:00 - 12:00

Anzeige einer krankenpflegerischen Tätigkeit 

Anzeigepflichtig bei der unteren Behörde für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz nach Art. 16 GDG ist, wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten in der Stadt Schweinfurt oder im Landkreis Schweinfurt erbringt oder anbietet.

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen zum Antrag und erforderlicher Anlagen

Weitere Informationen zum Antrag:

 

Freiberufliche Pflegefachkraft

Folgende Angaben werden von Ihnen als freiberufliche Pflegefachkraft, die krankenpflegerische Tötigkeiten ausübt, benötigt:

  • Name und Anschrift

Ambulanter Pflegedienst

Wer einen ambulanten Pflegedienst betreibt und weitere Pflegekräfte beschäftigt, hat dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt Schweinfurt anzuzeigen, dabei:

  • Name und Anschrift
  • Berufliche Ausbildung jeder Pflegekraft
  • Angaben zur leitenden Pflegekraft

Kosten:

Anzeige: Keine

Bestätigung der Anmeldung: Keine

 

Hinweis:

Bitte zeigen sie im Gesundheitsamt Schweinfurt auch zukünftig jede Änderung sowie die Beendigung der anzeigepflichtigen Tätigkeit unverzüglich an.

 

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Heilberufsbezeichnung (Original oder beglaubigkte Kopie)

Bei der Anzeige eines ambulanten Pflegedienstes muss für jede Pflegefachkraft eine Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Heilberufsbezeichnung beigefügt werden.

 

Das Landratsamt Schweinfurt wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird.

Hinweis:

Nach Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 GDG kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einer in Art. 10 Abs. 3 GDG genannten Anzeigepflicht eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeit erstattet (Auszug aus Art. 30 GDG)

 

Datenschutzhinweise

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt. Die zur Durchführung der Prüfung nötigen Daten werden an das Landratsamt Würzburg, Gesundheitsamt weitergegeben.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Organisation / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Anmeldung

BayernID

Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorteil: 

  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt mit der BayernID rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.
  • Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürger-/ Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID Postfach erfolgt.

Elster

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Login ELSTER" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Konto / Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im ELSTER-Konto / Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

 

Vorteil

  • Die Kommunikation und Zustellung von Bescheiden erfolgt mit ELSTER rein digital in Ihr ELSTER Postfach.
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein ELSTER Postfach erfolgt.

Ohne Anmeldung

Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars.

 

Nachteil: 

  • Manuelle Eingabe Ihrer Kontaktdaten
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (telefonisch/postalisch).

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Post) erfolgt.

Informationen Antragsteller

Ihre Kontaktdaten

Organisationsbezogene Daten
Ihre Daten

Bitte geben Sie hier den Namen und die Anschrift (Privatanschrift) des Anzeigepflichtigen an. 

Bitte geben Sie hier den Namen und die Anschrift des ambulanten Pflegedienstes sowie falls abweichend Name und Anschrift des Betreibers.

Angaben des Betreibers

Informationen zum Antrag

Anzeige über

der anzeigepflichtigen Tätigkeit.

Anzeige ab
als freiberufliche Pflegefachkraft, welche die krankenpflegerischen Tätigkeiten im Bereich des Gesundheitsamtes Schweinfurt (Stadt- und Landkreis Schweinfurt) selbst durchführt.
Anzeige ab
Anzeige ab

über die Beendigung der krankenpflegerischen Tätigkeiten im Bereich des Gesundheitsamtes Schweinfurt (Stadt- und Landkreis Schweinfurt).

Praxisanschrift

Anzeige ab
als ambulanter Pflegedienst im Bereich des Gesundheitsamtes Schweinfurt (Stadt- und Landkreis Schweinfurt)
Leitende Pflegefachkraft des ambulanten Pflegedienstes:

Bitte geben Sie hier Name, Anschrift sowie Informationen zur Beschäftigung der leitenden Pflegefachkraft an.

Mitarbeiter, die krankenpflegerisch tätig werden:

Bitte geben Sie im folgenden alle Pflegefachkräfte des ambulanten Pflegedienstes an, die krankenpflegerisch tätig werden und laden Sie die entsprechende Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Heilberufsbezeichnung hoch. 

 

Über das grüne Pluszeichen am Ende können Sie weitere Mitarbeiter hinzufügen.


Anzeige ab
Leitende Pflegefachkraft des ambulanten Pflegedienstes:

Bitte geben Sie hier Name, Anschrift sowie Informationen zur Beschäftigung der leitenden Pflegefachkraft an.

Mitarbeiter, die krankenpflegerisch tätig werden:

Bitte geben Sie im folgenden alle Pflegefachkräfte des ambulanten Pflegedienstes an, die krankenpflegerisch tätig werden und laden Sie die entsprechende Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Heilberufsbezeichnung hoch. 

 

Über das grüne Pluszeichen am Ende können Sie weitere Mitarbeiter hinzufügen.


Anzeige ab

über die Beendigung der krankenpflegerischen Tätigkeiten im Bereich des Gesundheitsamtes Schweinfurt (Stadt- und Landkreis Schweinfurt).

Wie geht's weiter?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

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